Schutzkleidung in der Ausbildung: Wer zahlt was?

Wenn du in der Ausbildung Kleidung tragen musst, die dich vor einer bestimmten Gefahr schützt, zahlt der Betrieb dafür. Dazu gehören Sicherheitsschuhe, Schutzbrillen und Kleidung, die vor Chemikalien schützt. Für Azubis gelten dabei dieselben Arbeitsschutzregeln wie für andere Beschäftigte.

Normale Kleidung, die hauptsächlich deine private Kleidung sauber hält, bezahlst du häufig selbst. Bei vorgeschriebener Dienstkleidung ohne Schutzfunktion hängt es vom Einzelfall ab.

Was der Betrieb zahlen muss

Der Betrieb muss dir die persönliche Schutzausrüstung (PSA) geben, die du für deine Tätigkeit brauchst. Er darf die Kosten dafür nicht auf dich abwälzen. Welche Ausrüstung gebraucht wird, richtet sich nach den Gefahren am Arbeitsplatz und den Schutzmaßnahmen, die der Betrieb festlegt.

Je nach Tätigkeit brauchst du etwa einen Schutzhelm oder Gehörschutz. Auch Sicherheitsschuhe, Schutzhandschuhe und Warnkleidung gehören dazu. Andere Berufe erfordern Atemschutz oder Schutz gegen Absturz; für Schweiß- und Chemikalienarbeiten ist spezielle Kleidung erforderlich. Welche Ausrüstung nötig ist, richtet sich nach der Gefahr bei deiner konkreten Arbeit. Die Beispiele gelten daher nicht für jeden Ausbildungsplatz.

Der Betrieb muss die PSA sauber und funktionsfähig halten, sie pflegen und warten. Schäden muss er reparieren; bei Bedarf muss er die PSA ersetzen. Wenn du einen Schaden bemerkst, etwa einen Riss im Handschuh oder eine beschädigte Schutzbrille, melde ihn und bitte um Ersatz, bevor du damit weiterarbeitest.

Wann normale Kleidung zählt

Ein Blaumann oder eine Arbeitshose ist nicht automatisch PSA. Hat ein Kleidungsstück keine besondere Schutzwirkung und hält es hauptsächlich Schmutz von deiner privaten Kleidung fern, gilt es in der Regel als normale Arbeitskleidung. Dafür muss der Betrieb gewöhnlich nicht zahlen.

Anders liegt der Fall, wenn starke oder dauerhafte Verschmutzung selbst eine Gesundheitsgefahr darstellt. Dann kann auch gewöhnliche Kleidung für den Arbeitsschutz nötig sein und der Betrieb muss dafür sorgen, dass du passend ausgestattet bist. Entscheidend ist also der Zweck der Kleidung. Dass du sie bei der Arbeit trägst, reicht allein nicht aus.

Wer vorgeschriebene Dienstkleidung bezahlt

Bei vorgeschriebener Kleidung ohne Schutzfunktion ist die Kostenfrage weniger eindeutig als bei PSA. Hinweise von Industrie- und Handelskammern sprechen dafür, dass der Betrieb vorgeschriebene Dienstkleidung grundsätzlich bereitstellt. Bei gewöhnlicher Berufskleidung, die der Betrieb nicht vorschreibt, kann dagegen gelten, dass Azubis sie selbst besorgen.

Ob der Betrieb etwa eine Uniform, einen Kasack oder eine Kochjacke bezahlt, hängt deshalb vom Einzelfall ab. Prüfe deinen Ausbildungsvertrag und frage nach einem geltenden Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Bei vorgeschriebener Kleidung hilft auch die zuständige Kammer weiter. Der Betrieb muss dir vorgeschriebene PSA trotzdem kostenlos bereitstellen.

Woran passende PSA erkennbar ist

PSA muss zur Gefahr und zur Tätigkeit passen. Eine Kennzeichnung allein reicht nicht: Auch ein Produkt mit CE-Kennzeichnung schützt nicht automatisch vor jeder Gefahr. Der Betrieb muss die Ausrüstung passend auswählen und darauf achten, dass sie mit anderer gleichzeitig getragener PSA zusammenwirkt.

Achte bei der Ausgabe auf diese Punkte:

  • Passform: Helm, Schuhe, Handschuhe und Kleidung müssen deiner Körpergröße und deiner Arbeit entsprechen. Zu große oder zu kleine Ausrüstung kann die Schutzwirkung beeinträchtigen oder dich bei der Bewegung behindern.
  • Zustand: Risse, beschädigte Sohlen oder stark zerkratzte Schutzbrillengläser sind Gründe, einen Mangel zu melden und Ersatz zu verlangen.
  • Kennzeichnung und Hinweise: CE-Kennzeichnung und Herstellerinformationen geben wichtige Hinweise zur Ausrüstung. Sie ersetzen nicht die Prüfung, ob das Produkt für die konkrete Gefahr geeignet ist.
  • Einweisung: Der Betrieb muss erklären, wie du die PSA sicher benutzt; bei manchen Ausrüstungen gehört praktische Übung dazu.

Frag nach, wenn du nicht weißt, wovor ein bestimmtes Teil schützt, wie es gepflegt wird oder wann du es austauschen musst. Benutze die PSA wie erklärt und melde Schäden sofort.

Wenn du selbst zahlen sollst

Sollst du Geld für Schutzbrille, Sicherheitsschuhe oder andere vorgeschriebene PSA bezahlen, bitte den Betrieb um eine Erklärung und verweise darauf, dass die Ausrüstung für deine Tätigkeit erforderlich ist. Halte fest, um welche Ausrüstung es geht und wofür du sie brauchst. Klärt sich die Frage im Betrieb nicht, kannst du dich an die zuständige Kammer wenden. Bei gewöhnlicher Dienstkleidung solltest du zusätzlich Vertrag und betriebliche Vereinbarungen prüfen.

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