Arbeitskleidung für Werkstatt, Labor und Küche

Ob Sie in der Werkstatt, im Labor oder in der Küche Sicherheitsschuhe, einen Labormantel oder eine Schürze brauchen, hängt von Ihrer Tätigkeit und den Regeln des Betriebs ab. Fragen Sie vor dem ersten Arbeitstag, was Sie mitbringen sollen und was der Betrieb stellt. Arbeitskleidung tragen Sie bei der Arbeit. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) schützt Sie vor bestimmten Gefahren, etwa vor Chemikalien oder herabfallenden Gegenständen.

Der Betrieb muss erforderliche PSA grundsätzlich kostenlos bereitstellen. Normale Berufs- oder Arbeitskleidung zählt nicht automatisch dazu. Welche Kleidung und Schuhe Sie brauchen, hängt von Ihrem Arbeitsplatz, den Gefahren und den Hygienevorgaben ab.

In der Werkstatt

Tragen Sie bei Arbeiten an rotierenden Maschinen eng anliegende Kleidung. Binden Sie lange Haare zusammen und legen Sie Schmuck sowie lose Accessoires ab. Beim Bohren sind Handschuhe ungeeignet: Der Bohrer kann sie erfassen und die Hand mitziehen. Eine Schutzbrille gehört bei solchen Arbeiten ebenfalls dazu. Für andere Tätigkeiten können Handschuhe nötig sein; fragen Sie deshalb nach den Regeln für die jeweilige Maschine oder Arbeit.

Ob Sie Sicherheitsschuhe brauchen und welche Schutzklasse sie haben müssen, hängt vom Risiko ab. Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall nennt beispielsweise S1-Schuhe für manche Schreinereien ohne Baustellentätigkeit und S2-Schuhe für Kfz-Werkstätten als Orientierung. Bei höheren Risiken kann eine andere Schutzklasse nötig sein. Kaufen Sie Schuhe daher nicht auf eigene Faust, bevor die zuständige Ausbilderin oder der zuständige Ausbilder die Anforderungen geklärt hat.

Im chemischen Labor

In einem chemischen Labor gehören ein Labormantel und eine Schutzbrille mit Seitenschutz zur typischen Grundausstattung. Für chemische Hochschulpraktika empfiehlt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung einen mindestens knielangen, geschlossenen Mantel mit langen, enganliegenden Ärmeln. Straßenkleidung ersetzt bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen keine geeignete Laborkleidung.

Für Labormäntel wird üblicherweise Baumwolle empfohlen. Für Mischgewebe nennt die Regel für Hochschullabore mindestens 35 Prozent Baumwolle. Diese Angaben beziehen sich auf chemische Laborarbeit; ein Biologie-, Medizin- oder Reinraumlabor kann andere Vorgaben haben. Tragen Sie außerdem geschlossene, feste Schuhe und lassen Sie lange Haare nicht offen. Wählen Sie Chemikalienschutzhandschuhe passend zu den Stoffen und zur Tätigkeit; die pauschale Vorgabe „Handschuhe immer“ berücksichtigt diese Unterschiede nicht.

Wechseln Sie Kleidung sofort, wenn sie mit Chemikalien verunreinigt wurde. Bewahren Sie Laborkleidung getrennt von Straßenkleidung auf und tragen Sie sie nicht in Cafeterien oder Seminarräume. So tragen Sie keine Gefahrstoffe in andere Bereiche.

In der Küche

In der Küche brauchen Sie saubere, für die Tätigkeit geeignete Kleidung und müssen auf persönliche Sauberkeit achten. Das Lebensmittelrecht verlangt bei der Arbeit mit Lebensmitteln außerdem Schutzkleidung, wenn die Tätigkeit sie erfordert. Ob Kochjacke, Schürze, Kopfbedeckung oder Handschuhe erforderlich sind, hängt von der Küche und dem jeweiligen Handgriff ab. Was Sie tragen, legt der Betrieb im Hygieneplan und in den Arbeitsregeln fest.

Achten Sie auf rutschhemmende Schuhe. Wasser, Fett und Speisereste machen Böden in Küchen und Spülbereichen glatt. Einmalhandschuhe sind nicht automatisch hygienischer und nicht pauschal vorgeschrieben. Ob Einmalhandschuhe sinnvoll sind, hängt davon ab, welches Lebensmittel Sie bearbeiten und welche Hygiene- und Hautschutzregeln im Betrieb gelten.

In der Pflege

Pflegekleidung sollte sich waschen und desinfizieren lassen. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege empfiehlt unter anderem kurzärmelige Kleidung und Materialien wie Baumwolle oder Baumwollmischgewebe. Danach wechseln Sie die Arbeitskleidung spätestens nach zwei Tagen. Bei Bedarf wechseln Sie sie früher, bei Verschmutzung oder Kontamination sofort.

Wenn Kleidung bei der Pflege mit Verunreinigungen in Kontakt kommen kann, tragen Sie zusätzlich Schutzkleidung wie einen Kittel oder eine Schürze. Für Schuhe empfiehlt die Berufsgenossenschaft vorne geschlossene Modelle mit fester, geschlossener Fersenkappe und profilierter Sohle. Schmuck- und Nagelregeln sollten Sie vor Dienstbeginn erfragen: Sie richten sich auch nach den Hygienevorgaben der Einrichtung. Die BGW rät in der Pflege von künstlichen Fingernägeln ab.

Was Sie am ersten Tag klären

Klären Sie vorab, ob Sie die passende Kleidung selbst kaufen müssen und welche Regeln in Ihrer Einrichtung gelten. Fragen Sie vorab bei Ihrer Ausbilderin, Ihrem Ausbilder oder der zuständigen Ansprechperson nach:

  • Welche Kleidung und Schuhe brauche ich am ersten Tag? Was stellt der Betrieb?
  • Muss ich bestimmte Schutzschuhe oder eine Schutzbrille tragen?
  • Wo ziehe ich mich um, und wo bleiben Straßenkleidung und Arbeitssachen?
  • Wie werden Arbeits- oder Schutzkleidung gereinigt?
  • Welche Regeln gelten für Handschuhe, Schmuck, Nägel und Haare?

Lassen Sie sich die passende Größe und Schutzklasse nennen, bevor Sie etwas anschaffen. Klären Sie vor Arbeiten an Maschinen, welche Schutzmaßnahmen gelten und wie Sie die PSA richtig verwenden. Gehen Sie bei Gefahrstoffen und besonderen Hygienerisiken ebenso vor. Wenn etwas unklar ist, fragen Sie nach, bevor Sie mit der Tätigkeit beginnen.

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